Nutzungsbedingungen der StarCard

Nutzungsbestimmungen MEGA StarCard (Stand: Dezember 2018)
Mindestaufzahlung: € 30,- (auch bei neuerlicher Aufzahlung).

Die MEGA StarCard ist eine Geldwertkarte der HOLLYWOOD MEGAPLEX-Kinos bzw. des METROPOL MULTIPLEX Innsbruck (firmenmäßige Vertretung siehe unten) und bleibt in deren Eigentum. Die Karte gilt in dem/den Kino/s der Stadt, in der Sie diese erworben haben. Pro Tag können Sie maximal 4 Kino-Karten*) mit der MEGA StarCard kaufen. Reicht der Restbetrag für den Kartenkauf nicht aus, dann können Sie den Differenzbetrag (max. der Wert eines Kinotickets) zahlen oder den Mindestbetrag in der Höhe von € 30,- aufbuchen. Karten ohne Guthaben können von uns jederzeit eingezogen werden. Eine Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich. Die Karte ist übertragbar.

Bonussystem: Bei Aufladung an der Kinokassa erhalten Sie den Gutschein sofort, bei Online-Aufzahlung erfolgt die Zusendung der Gutscheine am Folgetag per EMail. Die im Rahmen des Bonussystems auf die MEGA StarCard aufgebuchte BonusFreikarte kann nur für einzelne Kinovorstellungen eingelöst werden, nicht jedoch bei Premiumformaten wie IMAX, 4DX sowie Sonderveranstaltungen.*)

Missbrauch der MEGA StarCard hat die sofortige Sperre und den Einzug zur Folge. Ebenso wird der Zugang zum Onlinebereich gesperrt. Missbrauch liegt vor, wenn reservierte Karten mehrmals nicht abgeholt werden.
Bei Verlust oder Diebstahl der MEGA StarCard rufen Sie bitte umgehend die KinoHotline an oder teilen Sie uns dies per E-Mail mit. Ihre MEGA StarCard wird dann sofort gesperrt. Schadenersatz kann nicht geleistet werden.
Keine Geldrückerstattung möglich.

Datenschutz: Ihre Daten werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Sie können jederzeit die Löschung der personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Karte personalisiert wurde. Damit erlischt automatisch der Zugang zum Onlinebereich. Alle Infos zum Datenschutz und der DSGVO finden Sie hier.

Änderungen dieser Bestimmungen und Anpassung der Vorteile vorbehalten!

*) Sonderveranstaltungen ausgenommen. Das sind z.B. Live-Übertragungen, Konzerte, Special Events – allen nicht einer normalen Filmproduktion zuordenbaren Veranstaltungen.